Abgabe eines rücklaufenden eEB durch einen Vertreter

Bei einer beA Nachricht mit eEB Anforderung kann es passieren, dass für einen abwesenden Empfänger ein Vertreter das rücklaufende eEB abgeben soll.

Beispiel: Sozietät mit 2 Anwälten, Anwalt A erhält eine eEB Anforderung, die Anwalt B in Vertretung für den abwesenden Anwalt A abgeben soll.

Nachfolgend ist der Ablauf in RA-MICRO beschrieben. Der Ablauf in der beA Weboberfläche ist grundsätzlich identisch.


1. Ausgangslage


Sozietät mit 2 Anwälten (Anwalt A und Anwalt B).

Anwalt A erhält eine beA Nachricht mit eEB Anforderung.

Für den abwesenden Anwalt A  soll dessen Vertreter Anwalt B das eEB beantworten.

2. Grundregel


Ein rücklaufendes eEB wird automatisch immer in den beA Postausgang des Adressaten gespeichert.

Wenn Anwalt B als Vertreter das eEB in Vertretung für Anwalt A beantwortet, wird das rücklaufende eEB in den beA Postausgang von Anwalt A (= Adressat der eEB Anforderung) gespeichert, obwohl Anwalt B es beantwortet (und ggf. auch versendet).

Dies erfolgt unabhängig davon, wie und durch wen der Nachrichtenabruf erfolgt ist und welcher Benutzer das eEB beantwortet.

3. Lösung


Anwalt B gibt das eEB in Vertretung für Anwalt A ab.

Das rücklaufende eEB wird in den beA Postausgang von Anwalt A gespeichert.

Damit der Vertreter in RA-MICRO im beA Postausgang das beA Postfach des abwesenden Kollegen sieht, ist Voraussetzung, dass in der RA-MICRO Rechteverwaltung der Vertreter für das beA Postfach des abwesenden Kollegen berechtigt ist.

Für den weiteren Ablauf gibt es 2 verschiedenen Fallkonstellationen, je nachdem, ob der Vertreter über das beA Recht 30 - eEBs mit VHN versenden verfügt oder nicht.

3.1 Fallkonstellation 1: Vertreter verfügt über das beA Recht 30 - eEBs mit VHN versenden


Verfügt der Vertreter für das Postfach des Vertretenen über das in der beA Weboberfläche eingestellte beA Recht 30 - eEBs mit VHN versenden (siehe Abschnitt "Sicherer Übermittlungsweg für Vertretungen und Zustellungsbevollmächtigte"), kann der Vertreter das eEB für den Vertretenen ohne eine qualifizierte elektronische Signatur versenden, da der Versand in diesem Fall über einen sicheren Übermittlungsweg erfolgt.

Anwalt B versendet die beA Nachricht mit dem rücklaufenden eEB aus dem Postfach von Anwalt A.

3.2 Fallkonstellation 2: Vertreter verfügt nicht über das beA Recht 30 - eEBs mit VHN versenden


Verfügt der Vertreter für das Postfach des Vertretenen nicht über das in der beA Weboberfläche eingestellte beA Recht 30 - eEBs mit VHN versenden (siehe Abschnitt "Sicherer Übermittlungsweg für Vertretungen und Zustellungsbevollmächtigte"), muss der Vertreter das eEB für den Vertretenen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versenden, da der Versand in diesem Fall nicht über einen sicheren Übermittlungsweg erfolgt.

Anwalt B versieht das rücklaufende eEB mit seiner qualifizierten elektronischen Signatur (qeS) und versendet die beA Nachricht mit dem rücklaufenden eEB aus dem Postfach von Anwalt A.

4. Hinweis


In der eEB Erteilen Maske in RA-MICRO gab es eine Auswahlliste Zustellungsempfänger abweichend. Diese Auswahlliste Zustellungsempfänger abweichend in der eEB Erteilen Maske wurde mit RA-MICRO Version 2022.09.003 entfernt.

Eine dort getroffene Auswahl hatte lediglich in dem xjustiz_nachricht.xml Strukturdatensatz ein Feld befüllt, welches an dem oben genannten Ablauf nichts geändert hat (die beA Nachricht mit dem rücklaufenden eEB wurde trotzdem in den beA Postausgang des Adressaten gespeichert) und aus dem auch nicht hervorging, wer der Vertreter ist (in dem Strukturdatensatz-Feld wurde lediglich vermerkt, dass es einen abweichenden Zustellungsempfänger gibt, aber nicht, wer der Vertreter ist). Wer der Vertreter ist, ergibt sich dagegen entweder aus dem beA Recht 30 - eEBs mit VHN versenden (siehe oben 3.1 Fallkonstellation 1) oder aus der qeS des Vertreters (siehe oben 3.2 Fallkonstellation 3.2).

Insofern hatte dieses Auswahlfeld Zustellungsempfänger abweichend keine praktische Relevanz und hat die Anwender nur verwirrt und falsche Vorstellungen erweckt, weshalb es entfernt wurde.

In der beA Weboberfläche gibt es eine vergleichbare Option - aus gutem Grund - ebenfalls nicht.

Der Ablauf, wie ein Vertreter für einen abwesenden Kollegen ein eEB per beA abgibt, ist oben unter 1.-3. beschrieben.