Bei einer beA Nachricht mit eEB Anforderung kann es passieren, dass die Nachricht mit der eEB Anforderung an den falschen Empfänger geschickt wird.
Beispiel: Sozietät mit 2 Anwälten, Anwalt A erhält per beA eine Nachricht mit einer eEB Anforderung des Gerichts, die aber für Anwalt B bestimmt ist.
Nachfolgend ist der Ablauf in RA-MICRO beschrieben. Der Ablauf in der beA Weboberfläche ist grundsätzlich identisch.
Anderer Fall: Abgabe eines rücklaufenden eEB durch einen Vertreter
1. Ausgangslage
Sozietät mit 2 Anwälten (Anwalt A und Anwalt B).
Anwalt A erhält eine beA Nachricht mit eEB Anforderung.
Die eEB Anforderung bezieht sich auf ein Verfahren von Anwalt B.
2. Grundregel
Ein rücklaufendes eEB wird automatisch immer in den beA Postausgang des Adressaten gespeichert.
Anwalt B kann also das eEB nicht beantworten und aus seinem beA Postausgang versenden.
3. Lösung
Anwalt A lehnt die Abgabe des eEB ab mit dem Ablehnungsgrund "Empfänger nicht am Verfahren beteiligt".
Der Absender sendet erneut eine beA Nachricht mit eEB Anforderung an den richtigen Adressaten Anwalt B.