Neue beA-Karten / Fernsignatur

Inhaltsübersicht:
1. Neue beA-Karten der BRAK mit neuer Technologie und Fernsignatur
2. Auswirkungen neue beA-Karten in RA-MICRO
3. Auswirkungen Fernsignatur in RA-MICRO
4. Aktueller Stand der Signatur-Möglichkeiten in RA-MICRO
5. Stellungnahme SIV-ERV zur Fernsignatur
6. Ausblick / Entwicklungen

1. Neue beA-Karten der BRAK mit neuer Technologie und Fernsignatur

1.1 Neue beA-Karten


Seit dem 01.05.2022 werden durch die BRAK nur noch beA-Karten mit neuer Technologie ausgegeben.

Bis zum 30.04.2022 bereits ausgegebene beA-Karten werden sukzessive durch die BRAK gegen neue beA-Karten mit neuer Technologie getauscht.

Alle Anwälte wurden mit per beA versandtem Schreiben der BRAK vom 09.05.2022 informiert.
Darüber hinaus wurden alle Anwälte mit per beA versandtem Schreiben der BNotK vom 30.08.2022 und Schreiben der BNotK vom 02.09.2022 über den aktuellen Sachstand informiert.

1.2 Inbetriebnahme


Die neuen beA-Karten müssen wie von der BNotK / BRAK beschrieben aktiviert und in Betrieb genommen werden:

Hinsichtlich des Ablaufs bisheriger beA-Karten weist die BRAK in dem beA-Sondernewsletter 11/2022 vom 06.09.2022 und die BNotK in Ihrem Schreiben vom 30.08.2022: Informationen zum beA-Kartentausch 2022 darauf hin, dass die neuen beA-Karten vor Ablauf der bisherigen beA-Karten aktiviert und in Betrieb genommen werden müssen.

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass der RA-MICRO Support keine Einrichtung von beA Postfächern vornehmen kann, wozu auch die Inbetriebnahme von beA-Karten oder beA-Softwarezertifikaten, das Freischalten von Sicherheits-Token oder das Verwalten von Benutzern in der beA Benutzerverwaltung und die Einrichtung von beA Rechten im beA System gehören, da dies die originären Funktionen für die beA Postfächer aller 165.000 zugelassenen anwaltlichen Berufsträger im beA System der BRAK betrifft, zu denen bewusst und gesetzlich vorgeschrieben nur der Postfachinhaber mit seiner eigenen beA Karte originären Zugang hat und die völlig unabhängig vom Einsatz einer Kanzleisoftware im allgemeinen und unabhängig von RA-MICRO im besonderen vorzunehmen sind.
Bei Fragen können sich Anwender an den beA Support der BRAK wenden, der hierfür auch Fernwartungen anbietet.

Sofern die bisherigen beA-Karten abgelaufen sind, bevor die neuen beA-Karten aktiviert und in Betrieb genommen wurden, ist laut BRAK eine Zurücksetzung des Postfaches erforderlich (Entkopplung der abgelaufenen beA-Karte), damit anschließend erneut eine Erstregistrierung mit der neuen beA-Karte durchgeführt werden kann.
Für betroffene Kunden hat die BRAK eine beA Supportseite Erste Hilfe bei abgelaufenem Sicherheits-Token eingerichtet.

1.3 Fernsignatur


Die neuen beA-Karten mit Signaturfunktion unterstützen hinsichtlich der qualifizierten elektronischen Signatur (qeS) nur noch die Fernsignatur.

Hierbei befindet sich das qeS-Zertifikat nicht mehr auf der beA-Karte, sondern auf der hochsicheren Netzumgebung der Zertifizierungsstelle der BNotK:

In der beA Weboberfläche wird die Fernsignatur seit beA Release 3.12 unterstützt.

Hinsichtlich der Nutzung der Fernsignatur in RA-MICRO beachten Sie bitte die nachfolgenden Punkte 3 und 4.1.

Die Fernsignatur wird bei der Zertifizierungsstelle der BNotK beantragt:

Alle Anwälte und Anwältinnen, die bereits eine beA-Karte mit Signatur hatten, bekommen nach Bestätigung des Erhalts der neuen beA-Karte eine E-Mail der BNotK mit einem persönlichen Link, über den die Fernsignatur beantragt werden kann:

Sollte der Link abgelaufen sein (weil die Antragstellung nicht zeitnah erfolgte), muss die BNotK kontaktiert und ein neuer Link angefordert werden:

Nachdem die Fernsignatur beantragt wurde, erhalten Sie von der BNotK eine Eingangsbestätigung per E-Mail und danach (in der Regel nach einigen Wochen) eine Benachrichtigung per E-Mail, wenn die Fernsignatur freigeschaltet wurde. Danach kann die Fernsignatur mit der neuen beA-Karte genutzt werden, ohne dass weitere Schritte erforderlich sind.

Sofern eine Signatur mit der neuen beA-Karte in der beA Weboberfläche noch nicht möglich ist, ist die Fernsignatur durch die BNotK noch nicht freigeschaltet.

1.4 Weitere Informationen und Quellen







2. Auswirkungen neue beA-Karten in RA-MICRO


2.1 Reine beA-Funktionalität


Hinsichtlich der neuen beA-Karten ändert sich an der reinen beA-Funktionalität (Nachrichten versenden / Nachrichten empfangen) in RA-MICRO nichts. In RA-MICRO muss nichts hinterlegt oder eingestellt werden, auch vorhandene beA-Softwarezertifikate sind von einem Kartentausch unberührt.

Die neuen beA-Karten müssen nur im beA System - unabhängig von RA-MICRO - wie von der BRAK / BNotK beschrieben in Betrieb genommen werden (siehe oben Punkt 1).

2.2 Sonderfall: Zurücksetzung des Postfachs


Sofern eine Zurücksetzung des Postfachs erforderlich war (Entkopplung der abgelaufenen beA-Karte), damit anschließend erneut eine Erstregistrierung mit der neuen beA-Karte durchgeführt werden kann, müssen alle Sicherheits-Token in dem betroffenen beA Postfach erneut hinterlegt und freigeschaltet werden.

Ebenso müssen in der beA Weboberfläche in der Benutzerverwaltung in dem betroffenen beA Postfach alle bisherigen Benutzer, die für das Postfach berechtigt waren, neu hinterlegt und berechtigt werden.

Bei Fragen können sich Anwender an den beA Support der BRAK wenden. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass der RA-MICRO Support keine Einrichtung von beA Postfächern vornehmen kann, wozu auch die Inbetriebnahme von beA-Karten, das Freischalten von Sicherheits-Token oder das Hinzufügen von Benutzern in der beA Benutzerverwaltung und die Einrichtung von beA Rechten im beA System gehören.

Andernfalls funktionieren solche in der RA-MICRO Benutzerverwaltung hinterlegten beA-Softwarezertifikate nicht mehr und es kann zu Störungen von beA Funktionen in RA-MICRO kommen, die hinterlegte beA-Softwarezertifikate verwenden (automatischer beA Nachrichtenabruf im Posteingang, beA Postfachsuche im Adressfenster, beA Versand per beA-Softwarezertifikat im beA Postausgang, interne Signatur im beA Postausgang mit Authentifizierung am beA System per beA-Softwarezertifikat usw.).

2.3 Signaturfunktion


Wenn die Signaturfunktion der neuen beA-Karten genutzt werden soll, ergeben sich durch das neue Fernsignaturverfahren auf den neuen beA-Karten die nachfolgend beschriebenen Auswirkungen in RA-MICRO.

3. Auswirkungen Fernsignatur in RA-MICRO


RA-MICRO ist kein Signatursoftwarehersteller und hat keine eigene Signaturkomponente.

RA-MICRO verwendet für die Erstellung einer qeS im beA Postausgang entweder die (interne) Signaturfunktion der in RA-MICRO integrierten beA-Schnittstelle der BRAK (KSW-Schnittstelle / BRAK-Toolkit) oder die (externe) Signaturfunktion einer zusätzlich und eigenständig vom Anwender zu installierenden Signatursoftware eines Drittanbieters SecCommerce SecSigner.

Welche Signaturfunktion (intern / extern) verwendet wird, ist in den Einstellungen E-Workflow > 4 Postausgang > 4.08 Signaturprogramm beA Postausgang  > Intern / Extern eingestellt:



Intern: Es wird die Signaturfunktion der beA-Schnittstelle der BRAK (KSW-Schnittstelle / BRAK-Toolkit) verwendet
Extern: Es wird die Signaturfunktion der externen Signatursoftware SecCommerce SecSigner verwendet

3.1 Interne Signatur: Signaturfunktion der beA-Schnittstelle der BRAK (KSW-Schnittstelle / BRAK-Toolkit)


Die Fernsignatur wird von der beA-Schnittstelle der BRAK (KSW-Schnittstelle / BRAK-Toolkit) nicht unterstützt und soll nach derzeitigem Stand laut Information der BRAK auch zukünftig nicht unterstützt werden.

Die  beA-Schnittstelle der BRAK (KSW-Schnittstelle / BRAK-Toolkit) unterstützt weiterhin wie bisher die Erstellung einer qeS mit Signaturkarten, auf denen das Signaturzertifikat auf der Karte gespeichert ist, wie dies bei den bisherigen beA-Karten mit Signaturfunktion der Fall ist, die bis zum 30.04.2022 herausgegeben wurden und wie dies bei Signaturkarten anderer Hersteller, bei denen das Signaturzertifikat auf der Signaturkarte gespeichert ist, der Fall ist (siehe unten 4.3).

Die beA-Schnittstelle der BRAK (KSW-Schnittstelle / BRAK-Toolkit) unterstützt hinsichtlich der Signaturfunktion nur das Einzelsignaturverfahren und nicht das Multisignaturverfahren, selbst wenn eine multisignaturfähige Signaturkarte verwendet wird. Für jede zu signierende Datei ist also eine separate PIN-Eingabe erforderlich.

Um die interne Signaturfunktion über die integrierte beA-Schnittstelle der BRAK (KSW-Schnittstelle / BRAK-Toolkit) im beA Postausgang zu verwenden, ist in den Einstellungen E-Workflow > 4 Postausgang > 4.08 Signaturprogramm beA Postausgang die Option Intern einzustellen.

Bei Verwendung der internen Signaturfunktion sind die Besonderheiten bei Nutzung der internen Signaturfunktion zu beachten.

3.2 Externe Signatur: Signaturfunktion mit einer externen Signatursoftware SecCommerce SecSigner


Die normale Version der SecSigner Signatursoftware unterstützt weiterhin die Erstellung einer qeS mit Signaturkarten, auf denen das Signaturzertifikat auf der Karte gespeichert ist, wie dies bei den bisherigen beA-Karten mit Signaturfunktion der Fall ist, die bis zum 30.04.2022 herausgegeben wurden und wie dies bei Signaturkarten anderer Hersteller, bei denen das Signaturzertifikat auf der Karte gespeichert ist, der Fall ist (siehe unten 4.3).

Eine spezielle Edition der SecSigner Signatursoftware unterstützt darüber hinaus zusätzlich auch die Fernsignatur. Voraussetzung ist die spezielle Edition der SecSigner Signatursoftware ab Version 7.25 vom 14.06.2022 (siehe SecCommerce Changelog).

Um die externe Signaturfunktion über die SecSigner Signatursoftware im beA Postausgang zu verwenden, ist in den Einstellungen E-Workflow > 4 Postausgang > 4.08 Signaturprogramm beA Postausgang die Option Extern einzustellen.

RA-MICRO Kunden können die spezielle Edition der SecSigner Signatursoftware (geeignet für Fernsignatur) im RA-MICRO Online Store (RMO Store) lizenzieren:


Weitere Informationen zur SecSigner Signatursoftware finden Sie auf der Supportseite SecCommerce SecSigner.

Wenn Sie die Lizenzierung / Installation nicht selbst vornehmen möchten, können Sie sich an die RA-MICRO Vor-Ort-Partner oder an Ihren Systemadministrator wenden. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass der RA-MICRO Support nicht die Installation der SecSigner Signatursoftware übernehmen kann.

Die Signatursoftware OpenLimit CC Sign wird die Fernsignatur nicht unterstützen, da die Software nach unserer Kenntnis nicht mehr weiterentwickelt wird.

4. Aktueller Stand der Signatur-Möglichkeiten in RA-MICRO


Die nachfolgenden Möglichkeiten beziehen sich auf das Signieren (Erstellen einer qeS) im beA Postausgang in RA-MICRO.

Es gibt derzeit grundsätzlich die folgenden Möglichkeiten:

Möglichkeit 1: Neue beA-Karte mit Fernsignatur verwenden
Möglichkeit 2: Bisherige beA-Karte mit auf der Karte gespeichertem Signaturzertifikat verwenden (bis 31.12.2022 möglich)
Möglichkeit 3: Separate Signaturkarte mit auf der Karte gespeichertem Signaturzertifikat verwenden
Möglichkeit 4: Keine Signaturkarte verwenden und Versand über einen sicheren Übermittlungsweg

Als Alternative zu den neuen beA-Karten mit Fernsignatur (Möglichkeit 1) kommt vorübergehend (bis zum 31.12.2022) Möglichkeit 2, dauerhaft Möglichkeit 3 und grundsätzlich Möglichkeit 4 in Betracht.

4.1 Möglichkeit 1: Neue beA-Karte mit Fernsignatur verwenden


Die Fernsignatur wird von der beA-Schnittstelle der BRAK (KSW-Schnittstelle / BRAK-Toolkit) nicht unterstützt und soll laut Information der BRAK auch zukünftig nicht unterstützt werden.

Die externe Signatursoftware SecCommerce SecSigner unterstützt die Fernsignatur in einer speziellen Edition, die zusätzlich zu den bisherigen Signaturkarten mit auf der Karte gespeicherten Signaturzertifikaten auch die neuen beA-Karten mit Fernsignatur unterstützt.

Um die externe Signaturfunktion über die SecSigner Signatursoftware im beA Postausgang zu verwenden, ist in den Einstellungen E-Workflow > 4 Postausgang > 4.08 Signaturprogramm beA Postausgang die Option Extern einzustellen.

RA-MICRO Kunden können die spezielle Edition der SecSigner Signatursoftware (geeignet für Fernsignatur) im RA-MICRO Online Store (RMO Store) lizenzieren:


Weitere Informationen zur SecSigner Signatursoftware finden Sie auf der Supportseite SecCommerce SecSigner.

Wenn Sie die Lizenzierung / Installation nicht selbst vornehmen möchten, können Sie sich an die RA-MICRO Vor-Ort-Partner oder an Ihren Systemadministrator wenden. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass der RA-MICRO Support nicht die Installation der SecSigner Signatursoftware übernehmen kann.

4.2 Möglichkeit 2: Bisherige beA-Karte mit auf der Karte gespeichertem Signaturzertifikat verwenden (bis 31.12.2022 möglich)


Die bisherigen beA-Karten mit auf der Karte gespeicherten Signaturzertifikaten werden laut Information der BRAK bis zum 31.12.2022 weiterhin unterstützt, selbst wenn der Karteninhaber inzwischen eine neue beA-Karte mit neuer Technologie und Fernsignatur verwendet.

Sowohl die interne Signaturfunktion über die beA-Schnittstelle der BRAK (KSW-Schnittstelle / BRAK-Toolkit) als auch die bisherige normale SecSigner Version unterstützen weiterhin die normalen Signaturkarten mit auf der Karte gespeichertem Signaturzertifikat.

Insofern können RA-MICRO Kunden mit einer bisherigen beA-Karte mit auf der Karte gespeichertem Signaturzertifikat die bisherigen Signaturfunktionen in RA-MICRO (intern / extern) weiterhin nutzen.

Bei Verwendung der internen Signaturfunktion sind die Besonderheiten bei Nutzung der internen Signaturfunktion zu beachten.

4.3 Möglichkeit 3: Separate Signaturkarte mit auf der Karte gespeichertem Signaturzertifikat verwenden


Sowohl die interne Signaturfunktion über die beA-Schnittstelle der BRAK (KSW-Schnittstelle / BRAK-Toolkit) als auch die bisherige normale SecSigner Version unterstützen weiterhin die normalen Signaturkarten mit auf der Karte gespeichertem Signaturzertifikat.

Eine dauerhafte Alternative zu den neuen beA-Karten mit Fernsignatur können herkömmliche separate Signaturkarten mit auf der Karte gespeicherten Signaturzertifikaten sein, wie sie von Drittanbietern (siehe unten) erhältlich sind.

Diese separaten herkömmlichen Signaturkarten sind gleichwertig zu den beA-Karten mit Signatur (sowohl zu den neuen beA-Karten mit Fernsignatur als auch den zu bisherigen beA-Karten mit auf der Karte gespeicherten Signaturzertifikaten), sofern diese Signaturkarten eine qualifizierte elektronische Signatur nach der EU-Verordnung Nr. 910/2014 (eIDAS-Verordnung) erzeugen. Bevor es beA-Karten mit Signaturfunktion gab, waren diese herkömmlichen separaten Signaturkarten bereits lange Zeit der Standard und für den elektronischen Rechtsverkehr (ERV) einsetzbar.

RA-MICRO Anwender können jederzeit solche separaten Signaturkarten erwerben und für die Erstellung einer qeS verwenden (siehe auch beA Supportseite Unterstützte Signaturkarten und Hardware-Token).

Anbieter von Signaturkarten mit auf der Karte gespeichertem Signaturzertifikat:
D-Trust (Bundesdruckerei)
DGN (Deutsches Gesundheitsnetz GmbH)
Telesec (Telekom Security)

Von der BNotK (Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer) werden zwar - neben den Signaturkarten mit Fernsignatur - ebenfalls herkömmliche Signaturkarten mit auf der Karte gespeichertem Signaturzertifikat angeboten, diese sind aber laut Information auf der Bestellseite nur noch durch Angehörige der Justiz bestellbar..

Bei Verwendung der internen Signaturfunktion sind die Besonderheiten bei Nutzung der internen Signaturfunktion zu beachten.

4.4 Möglichkeit 4: Keine Signaturkarte verwenden und Versand über einen sicheren Übermittlungsweg


Eine Signaturkarte und das Erstellen einer qeS ist für die beA Nutzung nicht zwingend erforderlich.

Wenn der Karteninhaber selbst aus seinem beA Postfach mit seiner eigenen beA-Karte oder mit seinem eigenen beA-Softwarezertifikat versendet, erfolgt der Versand über einen sicheren Übermittlungsweg und mit einem vertrauenswürdigen Herkunftsnachweis (VHN).

In diesen Fällen genügt eine einfache Signatur (Namensschriftzug) des versendenden Postfachinhabers als verantwortende Person in dem Schriftsatz / dem Antrag und eine qeS ist grundsätzlich entbehrlich (vergleiche § 130a ZPO Abs. 3 S. 1 Alt. 2 ZPO für die ordentliche Gerichtsbarkeit und die korrespondierenden Vorschriften der besonderen Gerichtsbarkeiten § 46c Abs. 3 S. 1 Alt. 2 ArbGG§ 65a Abs. 3 S. 1 Alt. 2 SGG§ 55a Abs. 3 S. 1 Alt. 2 VwGO§ 52a Abs. 3 S. 1 Alt. 2 FGO).

Zu beachten ist in diesem Zusammenhang, dass der Postfachinhaber seine eigene beA-Karte nebst PIN / sein eigenes beA-Softwarezertifikat nebst Passwort/PIN nicht an Dritte weitergeben darf (§ 26 RAVPV). 

In bestimmten Fällen kann aber auch bei Versand über einen sichereren Übermittlungsweg ausnahmsweise dennoch eine qeS erforderlich sein, entweder materiell-rechtlich (beispielsweise wenn eine arbeitsrechtliche oder mietrechtliche Kündigung ausgesprochen werden soll, für die das Schriftformerfordernis gilt) oder aus sonstigen prozessualen Vorschriften wie § 3a Abs. 2 S. 2 VwVfG oder § 36a Abs. 2 S. 2 SGB I o.ä.

Ob man eine Nachricht per beA über einen sicheren Übermittlungsweg versendet, lässt sich im Prüfprotokoll im Abschnitt "Informationen über den Übermittlungsweg" feststellen.
Beim Versand einer Nachricht aus dem beA steht dort entweder "Sicherer Übermittlungsweg aus einem besonderen Anwaltspostfach." (= sicherer Übermittlungsweg) oder "Diese Nachricht wurde per EGVP versandt." (= kein sicherer Übermittlungsweg).

Sollte es trotzdem Fälle geben, in denen eine qeS ausnahmsweise erforderlich ist, kann man auch eine separate Signaturkarte mit auf der Karte gespeichertem Signaturzertifikat verwenden (siehe 4.3 Möglichkeit 3).

5. Stellungnahme SIV-ERV zur Fernsignatur


Der Software Industrieverband Elektronischer Rechtsverkehr e.V. (SIV-ERV) hat in einer gemeinsamen Erklärung der Mitglieder eine Stellungnahme in Bezug auf die Fernsignatur veröffentlicht.

Die BRAK und der SIV-ERV haben in einem gemeinsamen Informationsbrief Wichtige Informationen zum Jahreswechsel veröffentlicht.

Weitere Informationen und Quellen:

6. Ausblick / Entwicklungen


RA-MICRO hat an einem Integrations-Workshop der Bundesnotarkammer teilgenommen. Derzeit wird geprüft, ob eine eigene Integration eines Fernsignaturdienstes in RA-MICRO in Betracht kommt.

RA-MICRO Kunden können die spezielle Edition der SecSigner Signatursoftware (geeignet für Fernsignatur) im RA-MICRO Online Store (RMO Store) lizenzieren:


Die BRAK wird nach derzeitigem Stand die vorhandene beA-Schnittstelle der BRAK (KSW-Schnittstelle / BRAK-Toolkit) nicht um die Funktion der Fernsignatur erweitern. Der SIV-ERV hatte sich dazu in seiner Stellungnahme vom 09.08.2022 geäußert.