Allgemeines
Mit der neuen Funktion können Notare Nachrichten an Gerichte elektronisch erstellen und versenden. In der Übersicht werden alle erstellten Nachrichten anzeigt. Diese können aus der Übersicht heraus bearbeitet werden. Die Erstellung kann nun durch einen Benutzer in der Kanzlei vorbereitet werden, so dass der spätere Versand der Nachrichten vom Notar selbst durchgeführt werden kann, sofern noch Dokumente zur Signatur vorgemerkt sind.
Der Bereich Elektron. Rechtsverkehr unterteilt sich in die Bereiche
→ Nachricht nach § 14 FamFG (diese Seite)
Funktionen in der Toolbar
Neu
Über diese Auswahl kann eine neue Nachricht nach § 14b FamFG an ein Gericht erstellt und an das E-Notarpostfach übergeben werden. Die Nachrichten können an dieser Stelle auch durch einen Benutzer vorbereitet und durch einen anderen Benutzer, z.B. den Notar versendet werden, wenn noch Signaturen ausstehen.
Karteikarte Allgemein
Urkunde
Nach Eingabe der Urkundennummer werden automatisch die dazugehörende Aktennummer, das Gericht sowie die Aktenkurzbezeichnung übernommen. Voraussetzung ist, dass die gewählte Urkunde bereits in der Urkundeliste erfasst ist und bei der Erfassung der Urkunde eine entsprechende Akte hinterlegt wurde.
Aktennummer
Die Aktennummer wird automatisch eingelesen, sofern bei der Erfassung der Urkunde in der Urkundenliste eine Akte erfasst wurde. Die Nachricht kann auch ohne Urkundennummer, nur unter Verwendung einer Aktennummer erstellt werden.
Empfänger
An dieser Stelle ist das Gericht zu erfassen, an welches die Nachricht gesendet werden soll. Bei Eingabe einer Aktennummer wird das erste in der Akte erfasste Gericht als Vorschlag übernommen. Diese kann überschreiben werden. ES ist zwingend daraus zu achten, dass Gerichte aus dem RA-MICRO Lieferumfang verwendet werden, da diese Adressen regelmäßig aktualisiert werden und nur darüber die Adressierung der Gericht möglich ist.
Sachgebiet
Um die Nachricht bei Gericht korrekt zuordnen zu können ist an dieser Stelle das betreffende Sachgebiet auszuwählen. Es handelt sich hier um eine im Rahmen von XJustiz zur Verfügung gestellte Liste, Änderungen der Eingaben bzw. individuelle Eingaben sind nicht möglich.
Gegenstand des Verfahrens
In diesem Feld Angaben zum Verfahrensgegenstand möglich.
Bezeichnung der Parteien
Die Bezeichnung der Parteien wird als Vorschlag aus der Aktenkurzbezeichnung übernommen. Der Vorschlag kann überschrieben oder individuell erweitert werden.
Sendungspriorität
Festlegungen zur Sendungspriorität, z.B. Eilt!, können an dieser Stelle getroffen werden.
Weiter
Hier kann die nächste Karteikarte Dokumente erreicht werden.
Senden
Die Funktion Senden steht nur auf der Karteikarte Zusammenfassung zur Verfügung.
Diese Funktion steht nur auf der Karteikarte Zusammenfassung zur Verfügung.
OK
Speichert die Nachricht, so dass eine spätere Bearbeitung oder der Versand durch einen anderen Benutzer möglich ist.
Abbruch
Beendet das Fenster ohne die vorherigen Eingaben zu speichern.
Karteikarte Dokumente
Auf dieser Karteikarte werden die zu übermittelnden Dokumente ausgewählt. Zum Versand einer Nachricht mnach § 14b FamFG muss mindestens ein Dokument hinzugefügt werden.
Dokumentenauswahl
Über diese Funktion können der Nachricht ein oder mehrere Dokumente beigefügt werden. Es können signierte oder unsignierte Dokumente aus einem Ordner oder der E-Akte beigefügt werden. Es ist zu beachten, dass an dieser Stelle kein Beglaubigungsvermerk hinzugefügt werden kann, wenn ein Dokument für die Signatur vorgemerkt werden soll. Der Beglaubigungsvermerk muss entweder bereit Erstellung des Dokuments oder über die Funktion Elektronischer Rechtsverkehr / Beglaubigung/Signatur beigefügt werden.
Nachricht
Während der Erstellung der Nachricht kann hier ein kurzes Anschreiben für das Gericht erstellt werden. Nach Auswahl öffnet sich ein Texteingabefenster, in dem Anschreiben inklusive Briefkopf erstellt werden kann. Nach Bestätigung wird dieses Anschreiben als Nachricht in die Liste der beigefügte Dokumente übernommen und kann bei Bedarf mit einer Signatur versehen werden.
Dateiname des Dokuments
Hier wird der Dateiname des gewählten Dokuments angezeigt. Bei Auswahl des Dokuments erfolgt automatisch eine Prüfung, ob der Dateiname den Anforderungen für die Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr berücksichtigt. Gegebenenfalls erfolgt ein entsprechender Hinweis und der Dateiname kann direkt im Auswahlfenster vor der Übernahme in die Nachricht angepasst werden.
Auswahl der Dokumentart
Aus der Liste der Dokumentart ist die für das gewählte Dokument passende auszuwählen. Dies Eingabe wird für die Erstellung des Datensatzes benötigt, ohne diese Angabe ist die Verarbeitung der Nachricht bei Gericht nicht möglich.
Urkundennummer
Für einige Dokumentarten ist gem. XJustiz-Standard zwingend eine Urkundennummer anzugeben. Bei Auswahl einer solchen Dokumentart wird dieses Feld freigeschaltet und die Urkundennummer kann erfasst werden. Bei Dokumentarten ohne dieses Erfordernis ist das Feld inaktiv.
Beschreibung des Dokuments
Zur erleichterten Verarbeitung der Nachricht bei Gericht soll an dieser Stelle eine kurze Beschreibung des Dokumentes oder seines Inhalts angegeben werden.
Datum des Dokuments
Automatisch wird an dieser Stelle das Erstellung- bzw. Signatur-Datum des Dokument übernommen.
Status
Mit Hilfe des Status ist erkennbar, ob es sich um ein bereits signiertes, zu signierendes oder unsigniertes Dokument handelt. Es ist zu beachten, dass bei Auswahl unsignierter Dokumente, die zur Signatur vorgemerkt werden, kein Beglaubigungsvermerk angefügt wird. Dieser muss vor Verwendung des Dokuments angefügt werden, z.B über Elektronischer Rechtsverkehr / Beglaubigung/Signatur.
Übernehmen
Bei Auswahl dieser Funktion wird das Dokument der Nachricht hinzugefügt und es können weitere Dokumente ausgewählt und der Nachricht beigefügt werden.]
Liste der hinzugefügten Dokumente
In dieser Übersicht werden alle der Nachricht beigefügten Dokumente angezeigt. Diese können per Doppelklick nochmals aufgerufen und in die Vorschau übernommen werden.
Anzahl und Gesamtgröße der beigefügten Dokumente
Um die vorgegeben Größenbeschränkungen nicht zu überschreiten, kann hier die Anzahl und die Gesamtgröße der beigefügten Dokumente eingesehen werden.
Entfernen/Hinzufügen
Um Dokumente aus der Liste der beigefügten Dokumente zu löschen, kann Minus (Entfernen) gewählt werden, um weitere Dokumente hinzuzufügen ist Plus (Hinzufügen) zu wählen.
Zurück
Hier kann die vorherige Karteikarte Allgemein erreicht werden.
Weiter
Hier wird die nächste Karteikarte Zusammenfassung aufgerufen.
Diese Funktion steht nur auf der Karteikarte Zusammenfassung zur Verfügung.
OK
Speichert die Nachricht, so dass eine spätere Bearbeitung oder der Versand durch einen anderen Benutzer möglich ist.
Abbruch
Beendet das Fenster ohne die vorherigen Eingaben zu speichern
Karteikarte Zusammenfassung
Vor dem Versand wird eine Übersicht aller eingegebenen Daten angezeigt. Diese Zusammenfassung kann gedruckt und/oder in der E-Akte gespeichert werden.
Zusammenfassung
In diesem Bereich wird eine Zusammenfassung der erfassten Daten, z.B. des adressierten Gerichts, des Verfahrensgegenstandes und der beigefügten Dokumente, angezeigt. Änderungen oder Ergänzungen sind an dieser Stelle nicht möglich, sondern müssen auf den vorherigen Karteikarten vorgenommen werden.
Zurück
Hier wird die vorherige Karteikarte Zusammenfassung aufgerufen.
Senden
Bei Auswahl dieser Funktion wird die Nachricht gespeichert und an das E-Notarpostfach übergeben. Wurden Dokumente zur Signatur vorgemerkt, startet nun die Signatursoftware und die Signatur(en) können angefügt werden.
Hier kann die Zusammenfassung gedruckt werden, zugleich kann diese in die E-Akte gespeichert werden. Werden die Nebenakten ausschließlich elektronisch geführt ist die Speicherung in die E-Akte ohne zusätzlichen Ausdruck möglich.
Druckvorschau
Hier wird das zu druckende Dokument als Vorschau angezeigt. Änderungen sind an dieser Stelle nicht möglich.
Druckerauswahl
Über diese Auswahl kann festgelegt werden, auf welchem Drucker die Ausgabe des Dokuments erfolgen soll. Vorgeschlagen wird der Standarddrucker.
E-Speichern/Drucken
Diese Optionen sind zu wählen, wenn der Ausdruck auf dem Drucker und / oder die Speicherung in die E-Akte erfolgen soll. Wird nur die Speicherung in die E-Akte gewählt, wird die Zusammenfassung bei Bestätigung mit dem grünen Haken lediglich in die E-Akte gespeichert. Bei gleichzeitiger Anwahl beider Optionen erfolgt auch ein physischer Ausdruck.
Speicherndialog
Über diese Auswahl dieser Option kann gesteuert werden, ob bei mehreren Dokumenten der E-Speicherdialog mehrfach angezeigt werden soll. Ist diese Option gewählt, wird der E-Speicherndialog nur einmal für alle Dokumente angezeigt.
OK
Startet den Ausdruck und / oder die Speicherung in die E-Akte.
Abbruch
Beendet den Druckvorgang ohne Ausdruck oder Speicherung in die E-Akte.
OK
Speichert die Nachricht für eine spätere Bearbeitung oder den Versand durch einen anderen Benutzer und beendet das Fenster
Abbruch
Beendet das Fenster ohne die bisherigen Eingaben zu speichern.
Bearbeiten
Hierüber ist die Bearbeitung einer bereits verfassten Nachricht möglich bzw. kann an dieser Stelle der Versand der Nachricht durch einen anderen Benutzer erfolgen. Es ist zu beachten, dass die Bearbeitung einer Nachricht nicht mehr möglich ist, wenn die Nachricht bereits an das E-Notarpostfach übergeben wurde. In diesem Fall muss eine Duplikat der Nachricht erstellt und erneut gesendet werden.
Duplizieren
Wurde eine Nachricht bereits an das E-Notarpostfach übergeben, ist die Bearbeitung nicht mehr möglich. Die Nachricht kann über Duplizieren neu mit den Daten der ursprünglichen Nachricht erstellt werden, es werden dann nur die jeweils notwendigen Dokumente ergänzt. Ebenso kann verfahren werden, wenn unterschiedliche Gericht gleichlautende Nachrichten erhalten sollen.
Löschen
Werden Nachrichten nicht mehr benötigt, können diese durch markieren in der Übersicht und Auswahl von Löschen in der Toolbar oder über das Menü der rechten Maustaste endgültig gelöscht werden. Zuvor ist die Bestätigung einer entsprechenden Sicherheitsabfrage erforderlich.
Funktionen im Bearbeitungsbereich
Übersicht über erstellte Nachrichten
In dieser Übersicht werden alle erstellten Nachrichten nach 14b FamFG angezeigt. Der Tabelle können nähere Informationen zu den einzelnen Nachrichten entnommen werden, z.B. an welches Gericht die adressiert ist, wann die Nachricht erstellt und ob sie bereits an das E-Notarpostfach übergeben wurde.
Die Bearbeitung der Nachricht ist per Doppelklick oder über rechten Mausklick möglich. Sofern eine Nachricht bereits an das E-Notarpostfach übergeben wurde, ist die Bearbeitung nicht mehr möglich. Die betreffenden Nachricht kann dann nur noch als Duplikat bearbeitet und erneut versendet werden.
Funktionen in der Abschlussleiste
Übersicht drucken
Die Übersicht der erstellten Nachrichten nach § 14b FamFG kann dieser Stelle ausgedruckt werden.
OK
Beendet das Notariat.
Quelle: Elektronischer Rechtsverkehr - Neue Nachricht an Gericht · Quellenstand: 2026-04-08