Elektronischer Rechtsverkehr - Grundbuchverkehr

Allgemeines

Hier werden die bereits erstellten Grundbuchanträge angezeigt. Neue Grundbuchanträge können erstellt, diese bearbeitet oder versandt werden.

Voraussetzung für den Versand von Grundbuchanträgen an die Grundbuchämter ist die Einrichtung des E-Notarpostfachs.

Der Elektronische Grundbuchverkehr ist noch nicht in allen Bundesländern und bei allen Grundbuchämtern eingeführt. Wir bitten vorab um Prüfung, ob das gewählte Grundbuchamt bereits daran teilnimmt.


Der Bereich Elektron. Rechtsverkehr unterteilt sich in die Bereiche

Beglaubigung/Signatur

Signaturprüfung

Registeranmeldung

Grundbuchverkehr (diese Seite)

eNoVa

E-Notarpostfach

Export XNP/UVZ

Export/Import XNP/VVZ

Funktionen in der der Toolbar

Neu

Neuen Antrag erstellen

Bearbeiten

Hierüber kann ein markierter Grundbuchantrag bearbeitet werden.

Löschen

Mithilfe dieser Schaltfläche können die in der Liste gewählten Grundbuchanträge gelöscht werden.

Funktionen im Bearbeitungsbereich

Grundbuchverfahren

Hier werden die bereits erstellten Grundbuchanträge angezeigt. Zum Bearbeiten oder Senden können sie mit einem Klick/Touch markiert oder mit einem Doppelklick/Doppeltouch aufgerufen werden. Zugleich ist aus der Tabelle ersichtlich, ob der Antrag bereits an das EGVP übergeben wurde.

Dokumente älter als Z DD.png löschen

Optional können erstellte Grundbuchanträge nach einer bestimmten Zeit ab der Erstellung automatisch gelöscht werden.

Quelle: Elektronischer Rechtsverkehr - Grundbuchverkehr · Quellenstand: 2025-09-05