22.04.2021 - Anforderungen Dateiname im beA System

Seit 22.04.2021 wurde das beA System mit einer neuen Version bestückt, in welcher der Dateiname zu hochgeladenen Dokumenten bestimmte Anforderungen erfüllen muss.


Die Anforderungen wurden mit dem nachfolgenden Newsletter bekannt gegeben und gelten für das Arbeiten über den beA WebClient ab sofort.

https://www.brak.de/zur-rechtspolitik/newsletter/bea-newsletter/2021/sondernewsletter-1-2021-v-20042021/


Das Arbeiten in RA-MICRO über die integrierte beA KSW-Schnittstelle kann ohne Einschränkung - wie gewohnt - erfolgen.

Die neuen Anforderungen müssen bis spätestens 01.11.2021umgesetzt werden. Entsprechende Anpassungen in RA-MICRO werden bis dahin erfolgen.


Übergangslösung für Kunden, die bspw. den manuellen Upload im beA Postausgang nutzen:

Die Dateinamen müssen vor dem Hochladen umbenannt werden. Im Dateiauswahl Dialog beim Hochladen der Anhänge kann der Dateiname an die Konventionen angepasst werden. Hierzu kann entweder über F2 oder Rechtsklick „Umbenennen“ die Datei entsprechend umbenannt werden. Danach ist der Upload wie gewöhnlich möglich.