Folgeanträge im E-Mahnverfahren elektronisch übermitteln

Folgeanträge sind verpflichtend in maschinell lesbarer Form einzureichen. Das betrifft den Antrag auf Neuzustellung des Mahnbescheids, den Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids und den Antrag auf Neuzustellung des Vollstreckungsbescheids.

Werden die Nachrichten des Mahngerichts noch nicht elektronisch empfangen, lässt sich der Folgeantrag im E-Mahnverfahren über Neu mit der Option Anträge für weitere Akten erstellen erzeugen und elektronisch übermitteln.

Voraussetzungen: EDA-Kennziffer und EDA-ID beim Mahngericht, Teilnahme im Ausbaugrad 127 (dem Mahngericht mitzuteilen) sowie Signaturkarte mit Kartenleser; erfolgt der Versand nicht über beA, wird zusätzlich die Justiz-Versandsoftware benötigt.

Aus dem RA-MICRO Informationsblatt „Wussten Sie schon?".