Um den Zugriff auf die Zahlen der Kanzleibuchhaltung zu verhindern, empfiehlt sich die Vergabe der Chiffre für die Buchhaltung beziehungsweise für die Einnahmen-Überschuss-Rechnung in den allgemeinen Grundeinstellungen unter Chiffren.
Aus dem RA-MICRO Informationsblatt „Wussten Sie schon?".