Diese Buchungsmethode ist nur für Sonderfälle gedacht, insbesondere für die Saldenübernahme von Altkonten. Eine Verbindung zur Finanzbuchhaltung besteht dabei nicht.
Deshalb lassen sich hier nur Positionen ohne Finanzkontoberührung buchen, vor allem Kostensollstellungen.
Für alle übrigen Fälle stehen das Buchen in der Finanzbuchhaltung und die Kostensollstellung zur Verfügung.
Aus dem RA-MICRO Informationsblatt „Wussten Sie schon?".