Korrekturrechnung bei Storno mit Umsatzsteuerausweis

Wurde für den zu stornierenden Betrag eine Rechnung mit Umsatzsteuerausweis erteilt, ist im Gebührenprogramm eine Korrekturrechnung zu erstellen – eine bloße Stornobuchung genügt nicht.

Siehe auch Korrekturrechnung.

Aus dem RA-MICRO Informationsblatt „Wussten Sie schon?".