Verwalter sind für die Administration der Installation zuständig; Meldungen zur Systempflege erscheinen nur an ihren Arbeitsplätzen.
- Ein Verwalter hat stets alle Programmrechte und kann anderen Benutzern Rechte einräumen und entziehen.
- Ein Verwalter – etwa ein externer technischer Betreuer – kann seine tatsächlich genutzten Rechte für sich selbst einschränken.
- Soll der Zugriff auf die Finanzbuchhaltung beschränkt werden, sind dafür Chiffren einzurichten.
Aus dem RA-MICRO Informationsblatt „Wussten Sie schon?".