Für die Nutzung der webbasierten RA-MICRO Services ist eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO erforderlich, weil dabei personenbezogene Daten im Auftrag der Kanzlei verarbeitet werden.
Betroffen sind unter anderem die Fernwartung im Support sowie Online Services wie Synchronisationen und Online-Recherchen. Ohne abgeschlossene Vereinbarung können diese Dienste nicht bereitgestellt werden.
Aus dem RA-MICRO Informationsblatt „Wussten Sie schon?".