Eine Ausbuchung in der Offene-Posten-Liste wird nicht gesondert protokolliert. Nachvollziehbar bleiben dagegen Korrekturrechnungen und Gutschriften über den Rechnungsordner.
Arbeiten Sie deshalb bei Korrekturen bevorzugt mit einer nachvollziehbaren Buchung statt mit einer stillen Ausbuchung – sonst ist der Vorgang später nur über alte Ausdrucke rekonstruierbar.
Verdichtet aus Supportfällen der Jahre 2025 und 2026.