Ob der Überweisungsbeleg in der E-Akte abgelegt wird, steuert eine eigene Einstellung im Zahlungsmodul.
Ist sie nicht gesetzt, entsteht kein Beleg in der Akte – die Zahlung selbst ist davon unberührt. Nach dem Setzen der Einstellung ist der Ablauf einmal mit einer Testüberweisung zu prüfen.
Verdichtet aus Supportfällen des Jahres 2026.