Für den Einzug einer Rechnung müssen in der Adresse des Zahlungspflichtigen hinterlegt sein:
- Bankverbindung mit IBAN und BIC,
- eine eindeutige Mandatsreferenz nebst Angaben zum erteilten Mandat.
Fehlt eines davon, wird die Rechnung nicht in den Einzug übernommen – ohne dass dies bei der Rechnungserstellung auffällt.
Verdichtet aus Supportfällen der Jahre 2025 und 2026.