Erfasst wird der volle Beitragssatz der Krankenkasse in den monatlichen Grunddaten. Erhebt die Kasse einen Zusatzbeitrag, wird dieser dem Beitragssatz hinzugerechnet.
Ändern sich Sätze zum Jahreswechsel, ist die Pflege vor der ersten Abrechnung des neuen Jahres vorzunehmen; rückwirkende Korrekturen erzeugen sonst Nachberechnungen.
Verdichtet aus Supportfällen der Jahre 2025 und 2026.