Zulagen werden in zwei Schritten eingerichtet:
- Die Bezeichnung und Berechnungsart unter den allgemeinen Grunddaten hinterlegen.
- Die Zulage anschließend beim Mitarbeiter erfassen.
Bereits ausgezahlte steuer- und beitragsfreie Beträge müssen in der Abrechnung zusätzlich als Abzug geführt werden – sonst werden sie doppelt ausgewiesen.
Verdichtet aus Supportfällen der Jahre 2025 und 2026.