Zwei Angaben verhindern die Anmeldung besonders häufig:
- Fehlende Steuer-Identifikationsnummer: Sie wird in den Adressdaten des Mitarbeiters im dafür vorgesehenen Feld erfasst. Fehlt sie in einer bereits erstellten Anmeldung, muss diese verworfen und neu erstellt werden.
- Steuerklasse 0: Damit gilt der Mitarbeiter als geringfügig beschäftigt; eine Anmeldung erfolgt dann nicht.
Prüfen Sie beides, bevor Sie eine Störung melden – die Rückmeldung des Verfahrens benennt die Ursache oft nur mittelbar.
Einstieg: Die weiteren Beiträge dieser Kachel enthalten die Einzelheiten.