Die Datensicherung der Kanzlei wird nicht von RA-MICRO betrieben, sondern von der Kanzlei selbst beziehungsweise ihrem Vor-Ort-Partner oder Systembetreuer eingerichtet und überwacht. Er kennt Sicherungsziel, Zeitfenster und Aufbewahrung.
Erste Prüfpunkte
- Läuft RA-MICRO noch? Geöffnete Sitzungen halten Dateien offen und lassen Sicherungen abbrechen.
- Schutzsoftware: Virenscanner greifen häufig in Sicherungsvorgänge ein. Eine Herstellerempfehlung gibt RA-MICRO nicht; Ausnahmen für Daten- und Programmverzeichnis sind in jedem Fall zu setzen.
- Ziel und Platz: Ist das Sicherungsziel erreichbar und ausreichend groß?
- SQL-Anteile: Bei SQL-Betrieb müssen die Datenbanken über einen dafür vorgesehenen Weg gesichert werden – eine reine Dateikopie der laufenden Datenbank genügt nicht.
Planen Sie zusätzlich regelmäßig eine Rücksicherung zur Probe ein. Erst sie belegt, dass die Sicherung im Ernstfall trägt.
Einstieg: Die weiteren Beiträge dieser Kachel enthalten die Einzelheiten.