Bei Datenhaltung in der Datenbank lassen sich Wiedervorlagen im Stapel anlegen. Je Akte sind dabei höchstens neun Wiedervorlagen vorgesehen.
Wer regelmäßig mehr benötigt, sollte die Wiedervorlagen fachlich zusammenfassen statt sie auf mehrere Akten zu verteilen.
Verdichtet aus Supportfällen der Jahre 2025 und 2026.