Grundbuchämter erwarten Aktenzeichen, Gemarkung und Blattnummer an fest definierten Stellen eines Fachdatensatzes. Freier Betrefftext wird von der Fachsoftware des Grundbuchamts nicht zwingend für die Zuordnung ausgewertet.
Die Funktion Neue Nachricht an Gericht ist für diese strukturierte Nachsendung nicht ausgelegt. Verwenden Sie für Unterlagen zu einem Grundbuchantrag den vorgesehenen Ablauf im Grundbuchverkehr, damit die Grundbuchangaben im richtigen Fachdatenbereich übertragen werden.
Verdichtet aus Supportfällen des Jahres 2026.