USt-ID muss im EU-Format hinterlegt sein

Vor der Erstellung einer E-Rechnung prüft RA-MICRO die steuerlichen Angaben – sowohl in der Kanzleiadresse als auch in der Adresse des Rechnungsempfängers.

Die USt-ID muss im offiziellen EU-Format hinterlegt sein: Länderkürzel und die festgelegte Zeichenfolge ohne Leerzeichen und Sonderzeichen, zum Beispiel DE123456789. Formatabweichungen – etwa Leerzeichen, Schrägstriche oder eine Steuernummer im USt-ID-Feld – führen zur Fehlermeldung.

Liegt keine USt-ID vor, wird die hinterlegte Steuernummer verwendet; sie gehört dann in das dafür vorgesehene Feld und nicht in das USt-ID-Feld.

Verdichtet aus Supportfällen des Jahres 2026.