E-Rechnung: maßgeblich ist die XML-Datei

Bei einer E-Rechnung nach EN 16931 ist für die maschinelle Verarbeitung die XML-Datei führend, nicht die Sichtdarstellung.

Weicht ein Überweisungsbetrag vom gebuchten Betrag ab, lohnt der Blick in den E-Rechnungsbetrachter: Dort werden auch die in der XML enthaltenen Rundungsbeträge sichtbar, die die Differenz erklären.

Verdichtet aus Supportfällen des Jahres 2026.