Der Monatsabschluss verhindert das Buchen in einen abgeschlossenen Monat nicht. Das ist systemseitig so vorgesehen:
- Der Monatsabschluss dient in erster Linie der Auslagerung des Monatsbestandes.
- Steuerliche Auswertungen – etwa die Umsatzsteuer-Voranmeldung – sollen auf dem Stand zum Zeitpunkt des Abschlusses beruhen.
- Nachträgliche Buchungen sind zulässig, erscheinen aber nicht mehr in den Auswertungen des abgeschlossenen Monats, sondern erst im nächsten abzuschließenden Monat.
Eine Einstellung, die das Buchen in abgeschlossene Monate unterbindet, gibt es in der Finanzbuchhaltung II nicht.
Verdichtet aus Supportfällen des Jahres 2026.