Eine für das OMA-Formular individuell konfigurierte Widerrufsbelehrung betrifft ausschließlich die Darstellung im Formular.
Die dem Auftrag beigefügte Zusammenfassung bleibt davon unberührt. Hintergrund ist unter anderem, dass anstelle eines eigenen Textes auch auf eine Internetseite verwiesen werden kann, deren Inhalt nicht in die Zusammenfassung übernommen werden kann.
Verdichtet aus Supportfällen des Jahres 2026.