Das Protokoll dient der Nachvollziehbarkeit chiffregeschützter Aufrufe innerhalb der Finanzbuchhaltung. Erfasst wird, welcher Benutzer wann einen solchen Aufruf gestartet beziehungsweise eine Chiffre eingegeben hat – einschließlich fehlerhafter Eingabeversuche der Buchhaltungs- oder E/Ü-Chiffre.
Die Lohnbuchhaltung ist nicht umfasst: Zugriffe auf Lohn/Gehalt werden hier weder protokolliert noch ausgewertet. Wird versehentlich die Lohnchiffre in der Buchhaltung eingegeben, ist das lediglich ein fehlerhafter Chiffreversuch im Bereich Finanzbuchhaltung und kein Lohnzugriff.
Verdichtet aus Supportfällen des Jahres 2026.