Aktenkonto ohne Rechnung ausgleichen

Soll ein Aktenkonto lediglich glattgestellt werden, ohne eine Rechnung zu erzeugen, geschieht das über eine Kostensollstellung – etwa über die Erfassung von Kosten ohne Rechnungsnummer.

Ein nicht ausgeglichenes Aktenkonto verhindert die Ablage der Akte; deshalb ist der Ausgleich vor der Ablage zu erledigen.

Beachten Sie, dass der Anwendersupport keine steuerrechtliche Beratung leisten darf – ob eine solche Ausbuchung im Einzelfall zulässig ist, entscheidet die steuerliche Beratung der Kanzlei.

Verdichtet aus Supportfällen der Jahre 2025 und 2026.