Anrechnung der Geschäftsgebühr

Die Anrechnung der vorgerichtlichen Geschäftsgebühr erfolgt bei der Erstellung des Mahnbescheids.

Ist die Gebühr bereits im Forderungs- oder Aktenkonto gebucht, erscheint die Abfrage zur Anrechnung beziehungsweise Stornierung; in der folgenden Maske wird der anzurechnende Betrag bestimmt.

Wird die Abfrage übergangen, weicht der Antrag von der Buchhaltung ab – das führt regelmäßig zu Rückfragen des Gerichts.

Verdichtet aus Supportfällen der Jahre 2025 und 2026.