Damit der Antrag die Verfahrens- beziehungsweise Prozesskostenhilfe berücksichtigt, muss das entsprechende Aktenkennzeichen in der Akte hinterlegt sein.
Setzen Sie es über Akte ändern, bevor Sie den Antrag erstellen. Bei bereits erzeugten Anträgen wird die Angabe nicht nachträglich übernommen.
Verdichtet aus Supportfällen der Jahre 2025 und 2026.