Folgeanträge setzen voraus, dass der Mahnbescheid über RA-MICRO erzeugt wurde; die Daten des ursprünglichen Datensatzes werden fortgeschrieben.
Ist der Datensatz nicht mehr vorhanden – etwa weil er zwischenzeitlich entfernt wurde – muss er zuerst erneut erzeugt werden. Danach lassen sich Folgeanträge wie die Neuzustellung wieder erstellen.
Prüfen Sie das Ergebnis vor dem Versand am gespeicherten Exemplar in der E-Akte.
Verdichtet aus Supportfällen der Jahre 2025 und 2026.