Im automatisierten Mahnverfahren wird der Antrag als strukturierter Datensatz an das Mahngericht übermittelt. Das Format ist vorgegeben; freie Texte und Anlagen sind nicht vorgesehen.
Scheitert die Erstellung, prüfen Sie in dieser Reihenfolge:
- Ist in den Einstellungen das richtige Mahngericht ausgewählt?
- Sind für dieses Gericht Kennziffer und Kennung hinterlegt? Beides erhalten Sie unmittelbar beim zuständigen Mahngericht, nicht von RA-MICRO.
- Wurde der vorausgehende Datensatz – etwa der Mahnbescheid – über RA-MICRO erzeugt und ist er noch vorhanden?
Einstieg: Die weiteren Beiträge dieser Kachel enthalten die Einzelheiten.