Ist in der Akte ein Gericht hinterlegt, wird dieses beim Erstellen des Mahnbescheids als Streitgericht vorgeschlagen. Prüfen Sie den Eintrag über Akte ändern.
Heilbehandlungssachen seit dem 01.01.2026
Zum 01.01.2026 wurde § 71 Absatz 2 Nummer 9 des Gerichtsverfassungsgesetzes geändert: Streitigkeiten aus Heilbehandlungen sind unabhängig vom Streitwert ausschließlich vor dem Landgericht zu führen – für vertragliche wie für gesetzliche Ansprüche gegen Ärzte, Zahnärzte und weitere Heilberufe. Ein vorgeschlagenes Landgericht ist in diesen Fällen also richtig.
Verdichtet aus Supportfällen des Jahres 2026.