Beim Mahnbescheid wird das falsche Streitgericht vorgeschlagen

Ist in der Akte ein Gericht hinterlegt, wird dieses beim Erstellen des Mahnbescheids als Streitgericht vorgeschlagen. Prüfen Sie den Eintrag über Akte ändern.

Heilbehandlungssachen seit dem 01.01.2026

Zum 01.01.2026 wurde § 71 Absatz 2 Nummer 9 des Gerichtsverfassungsgesetzes geändert: Streitigkeiten aus Heilbehandlungen sind unabhängig vom Streitwert ausschließlich vor dem Landgericht zu führen – für vertragliche wie für gesetzliche Ansprüche gegen Ärzte, Zahnärzte und weitere Heilberufe. Ein vorgeschlagenes Landgericht ist in diesen Fällen also richtig.

Verdichtet aus Supportfällen des Jahres 2026.