Ob die Erhöhung nach Nr. 1008 VV RVG greift, richtet sich nach der Auftraggeberanzahl in den Foko-Stammdaten.
Richtet sich der Auftrag gegen mehrere Schuldner und sind diese in den Stammdaten hinterlegt, weist das Programm auf die Multiplizierung hin. Fehlen die Angaben in den Stammdaten, bleibt die Erhöhung aus.
Verdichtet aus Supportfällen des Jahres 2026.