Titulierte beziehungsweise vom Gericht bereits ausgerechnete Zinsen sind manuell in die Formular-Forderungsaufstellung einzutragen.
Eine automatisierte Buchung solcher Zinsen mit Zuweisung zu einer Hauptforderung und Übernahme in die vorgesehene Zeile der Vollstreckungsformulare ist nicht vorgesehen. Wer das übersieht, erhält vom Vollstreckungsgericht regelmäßig eine Monierung zu den Zinsen.
Verdichtet aus Supportfällen des Jahres 2026.