Die Option, je Drittschuldner eine Gebühr zu berechnen, steht im PfÜB zur Verfügung.
Ob ihre Voraussetzungen im Einzelfall vorliegen, prüft und entscheidet der Berufsträger – das Programm nimmt diese Bewertung nicht vorweg.
Verdichtet aus Supportfällen des Jahres 2026.