In den Bestand aufgenommen werden nur Versicherungen, die an der elektronischen Kommunikation teilnehmen und aufsichtsrechtlich geführt sind.
Fehlt eine Gesellschaft, ist die Anfrage auf herkömmlichem Weg zu stellen. Sobald sie an der elektronischen Kommunikation teilnimmt, wird sie mit einem Datenupdate aufgenommen.
Verdichtet aus Supportfällen der Jahre 2025 und 2026.