Allgemeines
Auf der Registerkarte Maßnahmen werden allgemeine Vorgaben für die Erstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie besondere Einstellungen für Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse, vorläufige Zahlungsverbote, Mahnschreiben und Bagatellgrenzen festgelegt.
Rot dargestellte Einstellungen gelten zentral für das gesamte RA-MICRO Netzwerk. Blau dargestellte Einstellungen gelten lokal für den jeweils angemeldeten Benutzer.
Funktionen im Bearbeitungsbereich
Registerkarten
Über die Registerkarten werden die weiteren Bereiche der Einstellungen Zwangsvollstreckung aufgerufen:
Alle Maßnahmen
In diesem Bereich werden Einstellungen festgelegt, die allgemein bei der Erstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen berücksichtigt werden.
Neue Seite bei Druck Forderungskonto
Ist die Einstellung gewählt, wird das Forderungskonto beim Druck einer Zwangsvollstreckungsmaßnahme auf einer neuen Seite ausgegeben.
Vergütungsberechnung mit Zwischensumme
Ist die Einstellung gewählt, enthält eine im Rahmen einer Zwangsvollstreckungsmaßnahme automatisch erstellte Vergütungsberechnung eine Zwischensumme der Gebührenpositionen.
Überweisungsträger für
Legt fest, für welche Beträge ein Überweisungsträger vorbereitet werden kann.
Zur Auswahl stehen die Vergütungsberechnung im Übersendungsanschreiben einer Zwangsvollstreckungsmaßnahme sowie die im Rahmen der Maßnahme anfallenden Gerichtskosten.
Finanzkonto für Auslagen
Legt das Finanzkonto fest, das bei der Buchung von Auslagen automatisch vorgeschlagen wird.
Adresse GVZ für Zustellung
Hier kann die Adressnummer eines Gerichtsvollziehers hinterlegt werden, der regelmäßig mit Zustellungen beauftragt wird.
Überschrift Vergütungsberechnung
Die Überschrift und deren Formatierung können nicht in diesem Bereich geändert werden.
Die Änderung erfolgt in den Einstellungen Gebühren/Kosten auf der Karteikarte Überschrift.
PfÜB
In diesem Bereich wird festgelegt, mit welchem Korrespondenzkürzel ein im Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erfasster Drittschuldner als Aktenbeteiligter gespeichert wird.
Korrespondenzkürzel
Der im Pfändungs- und Überweisungsbeschluss mit einer Adressnummer erfasste Drittschuldner wird als weiterer Beteiligter zur Akte gespeichert. Hier wird das dafür zu verwendende Korrespondenzkürzel gewählt.
Zahlungsverbot
In diesem Bereich wird festgelegt, ob bei Erstellung eines vorläufigen Zahlungsverbots eine Wiedervorlage und eine Frist angelegt werden. Die jeweiligen Vorgabewerte können für die spätere Anlage hinterlegt werden.
Wiedervorlage speichern
Ist die Einstellung gewählt, kann bei Erstellung eines vorläufigen Zahlungsverbots im Rahmen eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses eine Wiedervorlage gespeichert werden.
Wiedervorlagegrund
Legt den Grund fest, der für die Wiedervorlage vorgeschlagen wird.
Zeitraum der Wiedervorlage
Legt den Zeitpunkt oder Zeitraum fest, der für die Wiedervorlage vorgeschlagen wird. Der Zahlenwert und die zugehörige Zeiteinheit werden getrennt eingegeben.
WV-Sachbearbeiter
Legt den Sachbearbeiter fest, dem die Wiedervorlage zugeordnet wird.
WV-Sachbearbeiter entsprechend Aktensachbearbeiter
Ist die Einstellung gewählt, wird der zur Akte hinterlegte Aktensachbearbeiter als WV-Sachbearbeiter verwendet.
Frist speichern
Ist die Einstellung gewählt, kann bei Erstellung eines vorläufigen Zahlungsverbots im Rahmen eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses eine Frist gespeichert werden.
Fristgrund
Legt den Grund fest, der für die Frist vorgeschlagen wird. Vorgeschlagen wird der Fristgrund Ablauf vorläufiges Zahlungsverbot.
Zeitraum der Frist
Legt den Zeitpunkt oder Zeitraum der Frist fest. Der Zahlenwert und die zugehörige Zeiteinheit werden getrennt eingegeben.
Vorfrist
Legt den Zeitraum der Vorfrist fest. Der Zahlenwert und die zugehörige Zeiteinheit werden getrennt eingegeben.
Aktensachbearbeiter
Legt den Aktensachbearbeiter fest, dem die Frist zugeordnet wird.
Mahnschreiben
In diesem Bereich werden Vorgaben für vorgerichtliche Mahnschreiben festgelegt.
Mahnfrist
Legt die Mahnfrist fest, die in einen Standardtext übernommen wird, wenn dieser den Platzhalter ^Frist enthält.
Forderungsstand automatisch anfügen
Ist die Einstellung gewählt, werden nach der Vergütungsberechnung automatisch der Forderungsstand und die RA-Gebühren am Ende des Mahnschreibens ausgewiesen.
Forderungskonto beifügen
Ist die Einstellung gewählt, wird dem Mahnschreiben automatisch ein Forderungskonto beigefügt.
Im Forderungskonto wird die Zinsberechnung zeilenweise dargestellt. Dies unterstützt die Darlegung der Zinsberechnung nach § 13a Abs. 1 Nr. 3 RDG bzw. § 43d Abs. 1 Nr. 3 BRAO.
Überweisungsträger beifügen
Ist die Einstellung gewählt, werden mit dem Mahnschreiben Überweisungsträger erstellt.
Ist der Anwalt als Zahlungsempfänger festgelegt, enthält der Überweisungsträger die Summe der Forderungen zuzüglich des Betrages der Vergütungsberechnung.
Ist der Gläubiger als Zahlungsempfänger festgelegt, wird neben dem Überweisungsträger über den Betrag der Vergütungsberechnung ein weiterer Überweisungsträger über die Summe der Forderungen erstellt. Zahlungsempfänger dieses Überweisungsträgers ist der Gläubiger.
Aktenbetreff
Ist die Einstellung gewählt, wird der Aktenbetreff in das vorgerichtliche Mahnschreiben eingefügt.
Zusatzbetreff unterdrücken
Im Mahnschreiben wird zusätzlich zum Betreff des Gegners automatisch der Zusatzbetreff Forderung von [Name des Mandanten] eingefügt.
Ist die Einstellung gewählt, wird dieser Zusatzbetreff nicht ausgegeben.
Bagatellgrenzen
In diesem Bereich werden Mindestbeträge festgelegt, bis zu denen kein Mahnschreiben bzw. kein Zwangsvollstreckungsauftrag erstellt werden soll.
Kein Mahnschreiben erstellen bis
Legt die Bagatellgrenze fest, bis zu der kein Mahnschreiben erstellt werden soll.
Keinen ZV-Auftrag erstellen bis
Legt die Bagatellgrenze fest, bis zu der kein Zwangsvollstreckungsauftrag erstellt werden soll.
Funktionen in der Abschlussleiste
Zentral/Lokal
Die Legende zeigt den Geltungsbereich der jeweiligen Einstellung:
- Zentral: Rot dargestellte Einstellungen gelten für das gesamte RA-MICRO Netzwerk.
- Lokal: Blau dargestellte Einstellungen gelten für den jeweils angemeldeten Benutzer.
OK und Schließen
Speichert die vorgenommenen Einstellungen und schließt das Fenster.
Abbruch und Schließen
Schließt das Fenster. Änderungen werden nicht gespeichert.
Weitere Funktionen und Erklärungen
Weitere Einstellungen der Zwangsvollstreckung werden in folgenden Artikeln beschrieben:
Quelle: Zwangsvollstreckung (Einstellungen) - Maßnahmen · Quellenstand: 2026-07-20