Zwangsvollstreckung (Einstellungen) - Maßnahmen

Allgemeines

Auf der Registerkarte Maßnahmen werden allgemeine Vorgaben für die Erstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie besondere Einstellungen für Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse, vorläufige Zahlungsverbote, Mahnschreiben und Bagatellgrenzen festgelegt.

Rot dargestellte Einstellungen gelten zentral für das gesamte RA-MICRO Netzwerk. Blau dargestellte Einstellungen gelten lokal für den jeweils angemeldeten Benutzer.

Funktionen im Bearbeitungsbereich

Registerkarten

Über die Registerkarten werden die weiteren Bereiche der Einstellungen Zwangsvollstreckung aufgerufen:

Alle Maßnahmen

In diesem Bereich werden Einstellungen festgelegt, die allgemein bei der Erstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen berücksichtigt werden.

Neue Seite bei Druck Forderungskonto

Ist die Einstellung gewählt, wird das Forderungskonto beim Druck einer Zwangsvollstreckungsmaßnahme auf einer neuen Seite ausgegeben.

Vergütungsberechnung mit Zwischensumme

Ist die Einstellung gewählt, enthält eine im Rahmen einer Zwangsvollstreckungsmaßnahme automatisch erstellte Vergütungsberechnung eine Zwischensumme der Gebührenpositionen.

Überweisungsträger für

Legt fest, für welche Beträge ein Überweisungsträger vorbereitet werden kann.

Zur Auswahl stehen die Vergütungsberechnung im Übersendungsanschreiben einer Zwangsvollstreckungsmaßnahme sowie die im Rahmen der Maßnahme anfallenden Gerichtskosten.

Finanzkonto für Auslagen

Legt das Finanzkonto fest, das bei der Buchung von Auslagen automatisch vorgeschlagen wird.

Adresse GVZ für Zustellung

Hier kann die Adressnummer eines Gerichtsvollziehers hinterlegt werden, der regelmäßig mit Zustellungen beauftragt wird.

Überschrift Vergütungsberechnung

Die Überschrift und deren Formatierung können nicht in diesem Bereich geändert werden.

Die Änderung erfolgt in den Einstellungen Gebühren/Kosten auf der Karteikarte Überschrift.

PfÜB

In diesem Bereich wird festgelegt, mit welchem Korrespondenzkürzel ein im Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erfasster Drittschuldner als Aktenbeteiligter gespeichert wird.

Korrespondenzkürzel

Der im Pfändungs- und Überweisungsbeschluss mit einer Adressnummer erfasste Drittschuldner wird als weiterer Beteiligter zur Akte gespeichert. Hier wird das dafür zu verwendende Korrespondenzkürzel gewählt.

Zahlungsverbot

In diesem Bereich wird festgelegt, ob bei Erstellung eines vorläufigen Zahlungsverbots eine Wiedervorlage und eine Frist angelegt werden. Die jeweiligen Vorgabewerte können für die spätere Anlage hinterlegt werden.

Wiedervorlage speichern

Ist die Einstellung gewählt, kann bei Erstellung eines vorläufigen Zahlungsverbots im Rahmen eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses eine Wiedervorlage gespeichert werden.

Wiedervorlagegrund

Legt den Grund fest, der für die Wiedervorlage vorgeschlagen wird.

Zeitraum der Wiedervorlage

Legt den Zeitpunkt oder Zeitraum fest, der für die Wiedervorlage vorgeschlagen wird. Der Zahlenwert und die zugehörige Zeiteinheit werden getrennt eingegeben.

WV-Sachbearbeiter

Legt den Sachbearbeiter fest, dem die Wiedervorlage zugeordnet wird.

WV-Sachbearbeiter entsprechend Aktensachbearbeiter

Ist die Einstellung gewählt, wird der zur Akte hinterlegte Aktensachbearbeiter als WV-Sachbearbeiter verwendet.

Frist speichern

Ist die Einstellung gewählt, kann bei Erstellung eines vorläufigen Zahlungsverbots im Rahmen eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses eine Frist gespeichert werden.

Fristgrund

Legt den Grund fest, der für die Frist vorgeschlagen wird. Vorgeschlagen wird der Fristgrund Ablauf vorläufiges Zahlungsverbot.

Zeitraum der Frist

Legt den Zeitpunkt oder Zeitraum der Frist fest. Der Zahlenwert und die zugehörige Zeiteinheit werden getrennt eingegeben.

Vorfrist

Legt den Zeitraum der Vorfrist fest. Der Zahlenwert und die zugehörige Zeiteinheit werden getrennt eingegeben.

Aktensachbearbeiter

Legt den Aktensachbearbeiter fest, dem die Frist zugeordnet wird.

Mahnschreiben

In diesem Bereich werden Vorgaben für vorgerichtliche Mahnschreiben festgelegt.

Mahnfrist

Legt die Mahnfrist fest, die in einen Standardtext übernommen wird, wenn dieser den Platzhalter ^Frist enthält.

Forderungsstand automatisch anfügen

Ist die Einstellung gewählt, werden nach der Vergütungsberechnung automatisch der Forderungsstand und die RA-Gebühren am Ende des Mahnschreibens ausgewiesen.

Forderungskonto beifügen

Ist die Einstellung gewählt, wird dem Mahnschreiben automatisch ein Forderungskonto beigefügt.

Im Forderungskonto wird die Zinsberechnung zeilenweise dargestellt. Dies unterstützt die Darlegung der Zinsberechnung nach § 13a Abs. 1 Nr. 3 RDG bzw. § 43d Abs. 1 Nr. 3 BRAO.

Überweisungsträger beifügen

Ist die Einstellung gewählt, werden mit dem Mahnschreiben Überweisungsträger erstellt.

Ist der Anwalt als Zahlungsempfänger festgelegt, enthält der Überweisungsträger die Summe der Forderungen zuzüglich des Betrages der Vergütungsberechnung.

Ist der Gläubiger als Zahlungsempfänger festgelegt, wird neben dem Überweisungsträger über den Betrag der Vergütungsberechnung ein weiterer Überweisungsträger über die Summe der Forderungen erstellt. Zahlungsempfänger dieses Überweisungsträgers ist der Gläubiger.

Aktenbetreff

Ist die Einstellung gewählt, wird der Aktenbetreff in das vorgerichtliche Mahnschreiben eingefügt.

Zusatzbetreff unterdrücken

Im Mahnschreiben wird zusätzlich zum Betreff des Gegners automatisch der Zusatzbetreff Forderung von [Name des Mandanten] eingefügt.

Ist die Einstellung gewählt, wird dieser Zusatzbetreff nicht ausgegeben.

Bagatellgrenzen

In diesem Bereich werden Mindestbeträge festgelegt, bis zu denen kein Mahnschreiben bzw. kein Zwangsvollstreckungsauftrag erstellt werden soll.

Kein Mahnschreiben erstellen bis

Legt die Bagatellgrenze fest, bis zu der kein Mahnschreiben erstellt werden soll.

Keinen ZV-Auftrag erstellen bis

Legt die Bagatellgrenze fest, bis zu der kein Zwangsvollstreckungsauftrag erstellt werden soll.

Funktionen in der Abschlussleiste

Zentral/Lokal

Die Legende zeigt den Geltungsbereich der jeweiligen Einstellung:

  • Zentral: Rot dargestellte Einstellungen gelten für das gesamte RA-MICRO Netzwerk.
  • Lokal: Blau dargestellte Einstellungen gelten für den jeweils angemeldeten Benutzer.

OK und Schließen

Speichert die vorgenommenen Einstellungen und schließt das Fenster.

Abbruch und Schließen

Schließt das Fenster. Änderungen werden nicht gespeichert.

Weitere Funktionen und Erklärungen

Weitere Einstellungen der Zwangsvollstreckung werden in folgenden Artikeln beschrieben:

Quelle: Zwangsvollstreckung (Einstellungen) - Maßnahmen · Quellenstand: 2026-07-20