Direktdruck: eigener Briefkopf erforderlich

Wird beim Direktdruck – etwa beim vorläufigen Zahlungsverbot – nicht der gewünschte Kanzleikopfbogen verwendet, ist in der Regel nur ein Briefkopf für die bevorzugte Briefdatei (Word beziehungsweise KTV) hinterlegt.

Für den Direktdruck wird ein eigener Briefkopf benötigt. Erstellung und Änderung von Briefköpfen übernimmt Ihr RA-MICRO Vor-Ort-Partner.

Verdichtet aus Supportfällen des Jahres 2026.