Im Folgenden sind die häufig in der Praxis zum Jahresanfang auftretenden Fragen zusammengefasst. Zu jeder Frage sind kurze, praxisrelevante Lösungsvorschläge dargestellt.
FAQ
1. Neuer Basiszinssatz
Der Basiszinssatz wird zum 1. Januar und 1. Juli eines jeden Kalenderjahres von der Deutschen Bundesbank neu festgesetzt.
Die Aktualisierung gehört zum Lieferumfang von RA-MICRO.
Der Anwender kann die Anpassung aber auch selbst vornehmen: Hierfür ist in den Einstellungen Zwangsvollstreckung die Registerkarte Forderungskonto und hier Basiszinstabelle fortschreiben zu wählen:
Über das folgende Eingabefenster kann der neue Basiszinssatz manuell hinterlegt werden:
HINWEIS: Seit dem 01.01.2023 hat der Basiszinssatz wieder einen positiven Wert erreicht.
2. Antrag auf Erlass einer richterlichen Durchsuchungsanordnung bzw. Antrag auf Erlass einer richterlichen Durchsuchungsanordnung und einer richterlichen Anordnung der Vollstreckung zur Nachtzeit und an Sonn- und Feiertagen
Das Formular Antrag auf Erlass einer richterlichen Durchsuchungsanordnung und einer richterlichen Anordnung der Vollstreckung zur Nachtzeit und an Sonn- und Feiertagen ist über eine eigene Funktion ZV-Durchsuchung innerhalb des Moduls Zwangsvollstreckung aufruf-, ausfüll- und versendbar.
Diese Funktion beinhaltet das mit Änderung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung (ZVFV) vom 17.06.2024 eingeführte und seit dem 01.10.2025 verbindlich zu nutzende Formular.
3. ZV-Auftrag Formular und ZV-PfÜB
Die Funktionen ZV-Auftrag Formular und ZV-PfÜB beinhalten die Formulare, die durch die Änderung der ZVFV vom 17.06.2024 verbindlich zum 01.10.2025 eingeführt wurden.
Mit Einbindung der aktuellen Formulare wurden auch die Funktionen Entwurf und Profile (nur für: ZV-Auftrag Formular) zur Verfügung gestellt.
4. ZV-Sonstige – EMA-Anfrage
Für den Textbaustein EMA-Anfrage über die Funktion ZV-Sonstige wird keine Adresse für das Einwohnermeldeamt vorgeschlagen. Aufgrund zahlreicher Gemeindegebietsreformen sind die Adressen der Einwohnermeldeämter programmseitig nicht ohne Weiteres ermittelbar. Die Adresse des zu verwendenden Einwohnermeldeamtes kann selbst angelegt oder direkt in das Adressvorschlagsfeld eingetragen werden.
Quelle: Zwangsvollstreckung · Quellenstand: 2025-12-22