Kostenregister - Listen

Allgemeines

Nach den Empfehlungen der Notarkasse in München und der Ländernotarkasse Leipzig folgt aus dem vorgegebenen Durchschreibeverfahren des Kostenregisters, dass die fortlaufende Urkundenrollennummer und die fortlaufende Kostenregisternummer zwingend übereinstimmen müssen. Um sicherzustellen, dass im Kostenregister alle Urkundsvorgänge erfasst wurden, kann man sich in den Listen zum Kostenregister die jeweiligen Einträge in verschiedenen Ansichten anzeigen lassen.


Mit Hilfe dieser Liste können alle Kostenregistereinträge fortlaufend sortiert mit dem jeweiligen Geschäftsgegenstand und den erfassten abgabepflichtigen Gebühren angezeigt werden.


Mit Hilfe der Listen können die bereits für vorangegangene Jahre gebunden und gesiegelt vorliegenden Kostenregister für eine kurzfristige Revision tauglich gemacht werden. Diese Liste stellt somit eine Kurzausgabe des Kostenregisters dar.


Wegen der besseren Übersicht kann auch eine Liste mit allen Urkunden erstellt werden, so dass sofort ersichtlich ist, welche Urkunden im aktuellen oder zurückliegenden Jahrgang noch nicht im Kostenregister erfasst sind.

Der Bereich Kostenregister unterteilt sich in die Bereiche

Kostenregister
Monats-/Jahresmeldung
Listen KR Jahrgang (diese Seite)
Listen UR Jahrgang (diese Seite)
Herstellerbescheinigung

Funktionen im Bearbeitungsbereich

Kostenregisterjahrgang

Über diese Auswahl kann bestimmt werden, für welchen Jahrgang eine Liste der Kostenregistereinträge erstellt werden soll.

Urkundenjahrgang

Über diese Auswahl kann bestimmt werden, für welchen Jahrgang eine Liste der Kostenregistereinträge erstellt werden soll.

UR-Nr.

In der Spalte UR-Nr. wird die Urkunden angezeigt. Gemäß den Empfehlungen der Notar-/Ländernotarkasse stimmen die Nummern von Urkunden und Kostenregister zwingend überein. Bei einem kostenrechtlich zu erfassenden Vorgang, für den kein Eintrag in die Urkundenliste erfolgt, wie z. B. bei der Fertigung beglaubigter Abschriften, ist das Feld in dieser Spalte ohne Angabe.

KR-Nr.

In der Spalte KR-Nr. wird die Nummer des Kostenregistereintrags angezeigt. Untereinträge im Kostenregister, die infolge einer Nachbewertung erforderlich wurden, werden durch eine Bruchnummer kenntlich gemacht, z. B. 2/1.

Gegenstand des Geschäfts

nter Gegenstand des Geschäfts wird der Gegenstand des Geschäfts aus dem Kostenregister ausgelesen. Es handelt es sich um den Geschäftsgegenstand, der zum Urkundeneintrag erfasst wurde; bei einem kostenrechtlich zu erfassenden Vorgang, für den kein Eintrag in die Urkundenrolle erfolgt, wie z. B. bei der Fertigung beglaubigter Abschriften, wurde der Geschäftsgegenstand beim Neueintrag in das Kostenregister erfasst.

Abgabepflichtige Gebühren

In die Spalte Abgabepflichtige Gebühren wird der Gebührenanteil aus dem Kostenregister eingelesen, der an die Notar-/Ländernotarkasse abzuführen ist. Ist in den Einstellungen Gebühren / Kosten, die Sie über Kanzlei aufrufen, auf der Karteikarte Allgemein die Einstellung Notarkostenrechnung im Kostenregister erfassen gewählt, wird im Rahmen der Abrechnung von Notarkosten im Gebührenprogramm der abgabepflichtige Gebührenbetrag automatisch berechnet und in das Kostenregister übernommen.

Quelle: Kostenregister - Listen · Quellenstand: 2025-08-15