GwG-Prüfung

GwG-Prüfung in RA-MICRO


Zweck der GwG-Prüfung in RA-MICRO

In Akte anlegen und Akte ändern kann über das Feld "Prüfung GwG" das Ergebnis der GwG-Prüfung für das konkrete Mandat gespeichert werden.

Das zur Akte gespeicherte Ergebnis wird in der Akteninfo angezeigt und ist über das Aktenregister auswertbar.



Das GwG-Formular dient zur Erfassung der detaillierten Angaben zum Mandanten und zum Mandat. Die Angaben können erfasst und bearbeitet werden. Die Struktur und die vorgegebenen Felder der Formularvorlage können hingegen nicht individuell angepasst werden.

GwG-Formular erstmals öffnen und ausfüllen

Wenn in dem Feld "Prüfung GwG" einer der Katalogtitel des § 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG ausgewählt wird, öffnet sich nachdem Speichern das "GwG-Formular" zur Erfassung der detaillierten Angaben.



birne.fw.png Bei erstmaliger Nutzung der Funktion Prüfung GwG und Auswahl eines Katalogtitels wird nach dem Speichern der Akte automatisch die zugehörige TVM-Datenbank angelegt. Im Anschluss öffnet sich selbstständig das Formular zur Erfassung der Auftraggeberdaten.

Das Formular enthält Bereiche für die Mandantenidentifikation, den wirtschaftlich Berechtigten, eine politisch exponierte Person, das Länderrisiko, den Zweck des Mandats und weitere Anmerkungen. Die für das Mandat erforderlichen Angaben werden in den jeweiligen Bereichen erfasst.

Vorhandenes GwG-Formular öffnen und bearbeiten

  1. In Akte ändern die Akte öffnen, zu der bereits ein GwG-Formular gespeichert wurde.
  2. Im Bereich „Beteiligte“ mit der rechten Maustaste auf den Mandanten klicken und „Daten für Prüfung GwG bearbeiten“ auswählen.
  3. Aufruf des vorhandenen GwG-Formulars über das Kontextmenü des Mandanten.

4.  Im geöffneten GwG-Formular die bereits erfassten Angaben zum Mandanten und zum Mandat prüfen, ergänzen oder bearbeiten.


Formularvorlage aktualisieren

Inhaltliche Aktualisierungen und Erweiterungen der Formularvorlage werden über einen RA-MICRO-Patch oder ein Update bereitgestellt. Die folgenden Schritte betreffen die Aktualisierung der Formularvorlage; das Bearbeiten der Angaben zu einem einzelnen Mandat ist im vorherigen Abschnitt beschrieben.

Automatische oder manuelle Aktualisierung

  • Wurden bislang noch keine GwG-Formulare ausgefüllt und zur Akte gespeichert, erfolgt die Aktualisierung automatisch.
  • Wurden bereits GwG-Formulare ausgefüllt und zur Akte gespeichert, ist eine einmalige manuelle Aktualisierung erforderlich – vergleichbar mit der Aktualisierung von Textbausteinen.

Manuelle Aktualisierung

  1. In Akte ändern eine Akte aufrufen, zu der ein GwG-Formular gespeichert wurde. 
  2. Akte mit gespeichertem GwG-Formular aufrufen.

3.  Im Bereich „Beteiligte“ mit der rechten Maustaste auf den Mandanten klicken und „Daten für Prüfung GwG bearbeiten“ auswählen.
     Gespeicherte GwG-Daten über das Kontextmenü öffnen.


4.  In der sich öffnenden Textbaustein-TVM den Menüpunkt „Extras“ > „Masken importieren“ auswählen.
     Maskenimport über das Menü „Extras“ aufrufen.


5.  Das Formular „GWG - Geldwäschegesetz“ aus dem linken Bereich „Vorlagendatenbank“ per Drag-and-drop in den rechten Bereich „Arbeitsdatenbank“ ziehen. 
     Damit wird die Formularvorlage aktualisiert.  Formularvorlage in die Arbeitsdatenbank übernehmen.


6.  Das Fenster mit „OK“ schließen.
     Aktualisierung abschließen und das Fenster mit „OK“ schließen.
 

Quelle: GwG-Prüfung · Quellenstand: 2026-09-17