Abwicklungslizenz

Abwicklungslizenz

Mit einer Abwicklungslizenz kann ein bestehender Datenbestand weiterhin genutzt werden. Das Anlegen und Ändern von Akten ist dabei abhängig vom jeweiligen Aktenjahrgang eingeschränkt.

Einschränkungen

Aktueller und die beiden vorherigen Jahrgänge

Im aktuellen Jahrgang sowie in den beiden zurückliegenden Jahrgängen können jeweils bis zu 10 Akten angelegt werden.

Sobald die zulässige Anzahl von 10 Akten für einen Jahrgang erreicht ist, können die Akten dieses Jahrgangs nicht mehr über Akte ändern bearbeitet werden.

Es erscheint folgende Hinweismeldung:

Die Funktion Akte ändern ist für diesen Jahrgang nicht mehr möglich, da im Rahmen der Abwicklungslizenz die zulässige Anzahl von 10 Akten erreicht wurde.

Beteiligte zur Akte können weiterhin über Aktenbeteiligte angepasst werden.

Ältere Jahrgänge

Für Jahrgänge, die älter als die beiden zurückliegenden Jahrgänge sind, können im Rahmen der Abwicklungslizenz keine neuen Akten mehr angelegt werden.

Eine Bearbeitung der Akte über Akte ändern ist daher ebenfalls nicht möglich.

Es erscheint folgende Hinweismeldung:

Die Funktion Akte ändern ist für diesen Jahrgang nicht mehr möglich, da im Rahmen der Abwicklungslizenz keine Akten mehr angelegt werden können.

Beteiligte zur Akte können weiterhin über Aktenbeteiligte angepasst werden.

Aktenbeteiligte bearbeiten

Auch wenn eine Bearbeitung der Akte über Akte ändern nicht mehr möglich ist, können die Beteiligten einer vorhandenen Akte weiterhin angepasst werden.

Verwenden Sie hierzu die Funktion Aktenbeteiligte.

birne.fw.png Hinweis

  • Die Einschränkung betrifft ausschließlich die Funktion Akte ändern.
  • Die Bearbeitung der Aktenbeteiligten bleibt weiterhin möglich.
  • Für den aktuellen sowie die beiden vorherigen Jahrgänge können im Rahmen der Abwicklungslizenz jeweils bis zu 10 Akten angelegt werden.
  • Für ältere Jahrgänge ist das Anlegen neuer Akten nicht mehr möglich.

Übersicht

Aktenjahrgang Akten anlegen Bearbeitung über Akte ändern
Aktueller Jahrgang Bis zu 10 Akten Bis zum Erreichen der zulässigen Anzahl
Zwei vorherige Jahrgänge Jeweils bis zu 10 Akten Bis zum Erreichen der zulässigen Anzahl
Ältere Jahrgänge Nicht möglich Nicht möglich
Aktenbeteiligte Weiterhin über Aktenbeteiligte anpassbar

Quelle: Abwicklungslizenz · Quellenstand: 2026-07-14