Soll der Vollstreckungsauftrag an einen bestimmten Gerichtsvollzieher oder eine andere Stelle gehen, wird der Empfänger im Auftrag gesondert bestimmt; die Vorbelegung ist nur ein Vorschlag.
Prüfen Sie den Empfänger vor dem Versand in der Vorschau – nachträgliche Korrekturen sind nach der Übergabe an das Postfach nicht mehr möglich.
Verdichtet aus Supportfällen der Jahre 2025 und 2026.