Ein erstelltes ZV-Formular wird als PDF-Original in der E-Akte abgelegt und ist ein rechtlich verbindliches Dokument. Es bleibt in seiner ursprünglichen Form unverändert und lässt sich nachträglich nicht bearbeiten.
Verlangt das Gericht eine aktualisierte Forderungsaufstellung auf dem amtlichen Vordruck, erstellen Sie den Antrag mit dem aktuellen Stand neu.
Verdichtet aus Supportfällen des Jahres 2026.