Anrechnung der Geschäftsgebühr wird nicht berücksichtigt

Die Anrechnung greift nur, wenn die Geschäftsgebühr im Forderungskonto mit der dafür vorgesehenen Buchungsart für Rechtsanwaltskosten erfasst wurde.

Wurde eine andere Buchungsart verwendet, erkennt das Programm die Gebühr nicht als anrechenbar. Die Buchung ist dann zu korrigieren, nicht die Berechnung.

Verdichtet aus Supportfällen des Jahres 2026.