Der automatische Vollzug arbeitet die Voraussetzungen und Wartefristen der Checkliste ab. Er bleibt stehen, wenn die Checkliste widersprüchlich oder noch nicht vollständig erledigt ist.
Zu prüfen
- Doppelte Einträge, die unterschiedlichen Vollzugsphasen zugeordnet sind.
- Schreiben, die in der Abwicklung als erledigt markiert sind, aber kein Erledigungsdatum tragen.
- Einträge mit einem noch nicht erreichten Wiedervorlage- oder Wartezeitpunkt.
Bereinigen Sie die Checkliste und starten Sie den Ablauf danach erneut.
Verdichtet aus Supportfällen des Jahres 2026.