Grundbuchamt nimmt noch nicht am elektronischen Rechtsverkehr teil

Ob ein Grundbuchamt am elektronischen Rechtsverkehr für Grundbuchsachen teilnimmt, richtet sich nach der offiziellen Einführungsverordnung beziehungsweise Teilnehmerliste des jeweiligen Bundeslands.

Meldet RA-MICRO, dass das gewählte Grundbuchamt noch nicht teilnimmt, ist das daher nicht durch eine lokale Einstellung freizuschalten. Prüfen Sie den veröffentlichten Stand des Landes. Nach einer offiziellen Aufnahme werden die RA-MICRO Adress- und Teilnehmerdaten entsprechend aktualisiert.

Verdichtet aus Supportfällen des Jahres 2026.