Elektronische Beglaubigung im Notariat

Die elektronische Beglaubigung erfolgt im Modul Notariat über Elektronischer RechtsverkehrBeglaubigung/Signatur.

Der Vorgang deckt den technischen Ablauf ab, den der Bundesgerichtshof in seinem Beschluss vom 26.11.2025 – II ZB 20/24 – behandelt hat.

Verdichtet aus Supportfällen des Jahres 2026.