Adressierung
Bei der Übergabe an das Elektronische Notarpostfach wird nicht über den angezeigten Namen des Gerichts adressiert, sondern über die in der Adresse hinterlegte ERV-Kennung. Prüfen Sie deshalb bei Zustellproblemen die Adresse des Gerichts und verwenden Sie möglichst die im RA-MICRO Lieferumfang enthaltene Adresse.
Nachträgliche Bearbeitung
Eine Nachricht kann nur bis zur Übergabe an das E-Notarpostfach bearbeitet werden. Danach lässt sie sich weder erneut öffnen noch als Grundlage für eine weitere Nachricht verwenden.
Empfangsbekenntnis
Ein elektronisches Empfangsbekenntnis lässt sich bei der Übermittlung an das Gericht nicht automatisiert anfordern.
Verdichtet aus Supportfällen des Jahres 2026.