Bei der Grundstückserfassung sind verschiedene Erfassungswege vorgesehen. Welche Felder verlangt werden, hängt davon ab, welche Angaben vorliegen und in welchem Zustand sich das Grundstück befindet.
Ein Grundstück kann wahlweise über die Grundbuchangaben (Grundbuchbezirk und Blatt) oder über die Katasterangaben (Gemarkung, Flur und Flurstück) bezeichnet werden. Werden Felder moniert, die Ihnen nicht als Pflichtfelder erscheinen, gehören sie zu dem Erfassungsweg, der durch die bisherigen Eingaben angestoßen wurde.
Verdichtet aus Supportfällen des Jahres 2026.